“Stell dir einmal vor, wie es ist, wichtige Informationen gar nicht erst zu erhalten, weil dir der Zugang zum Internet fehlt oder erschwert wird. Das ist keine Utopie, sondern Realität für viele Menschen.” Digitale Barrierefreiheit ist unerlässlich für die Schaffung einer inklusiven Gesellschaft. Mit dem Barrierefreiheitsgesetz, das 2025 in Kraft tritt, müssen sich viele Unternehmen mit dem Thema ausgiebig beschäftigen. Am besten ist es, du startest jetzt schon damit durch.
Ein umfassendes Paket für die digitale Barrierefreiheit
Die besten Features für Websites & Onlineshops

Barrierefreie Websites & Shops
Eine Demonstration gefällig?
Aktiviere die Web Accessibility-Features in unserem Demo Shop ganz einfach mit Klick auf das Icon am rechten Bildrand.
Einfach
Time to Market
Dauerhaft
Kosten
Mit unserem umfassenden Leistungspaket helfen wir Ihnen die Barrieren zu beseitigen:
- Hosting: Hosting der Server in Deutschland (OTC Telekom)
- Funktion: eine Vorlesefunktion ist zwar gemäß WCAG 2.1 AA nicht gefordert, bei uns aber im Standardpaket inkludiert
- Zusatzleistungen: Beratung von unseren Experten, Gebärdensprache-Videos, Übersetzungen in Leichte Sprache usw.
- Preis: unser unschlagbares Standardpaket startet bereits bei 290 € / Jahr
Die Barrierefreiheitspflicht tritt ab dem 28. Juni 2025 in Kraft.
Das Barrierefreiheitsgesetz (BaFG), das 2025 in Österreich in Kraft tritt, richtet sich primär an Unternehmen und öffentliche Stellen, die digitale Produkte und Dienstleistungen anbieten. Ziel ist es, Menschen mit Behinderungen den gleichberechtigten Zugang zu ermöglichen. Dazu gehören unter anderem:
- E-Commerce-Websites
- Online-Banking-Dienste
- Apps
- Behördliche Webseiten
- Ticketverkaufsplattformen
Kleinstunternehmen, die Dienstleistungen erbringen, sind vom Anwendungsbereich des Gesetzes ausgenommen.
Kleinstunternehmen sind Unternehmen:
- die weniger als 10 Personen beschäftigen
- die entweder einen Jahresumsatz von höchstens 2 Mio. Euro erzielen oder deren Jahresbilanzsumme sich auf höchstens 2 Mio. Euro beläuft
Die WebAccess Assistenzsoftware hat keinerlei Auswirkungen auf die Performance einer Webseite. Das System lädt sich nachrangig, nachdem die gesamte Seite vom Browser geladen und vollständig gerendert wurde.
Du musst dir keine Gedanken bezüglich des Datenschutz machen. Alle individuellen Anpassungen werden im lokalen Speicher der Nutzer hinterlegt, im so genannten „local storage“. Von unserem Tool werden keinerlei weitere Daten des Nutzers erfasst oder weitergegeben.
Sie können das CMS Ihrer Webseite wie gewohnt weiter nutzen. Neu angelegte Artikel, Beiträge und Menüpunkte werden automatisch erkannt und durch die Software so aufbereitet, dass der Nutzer sich durch unser Tool alles barrierefrei anzeigen lassen kann. Neu hochgeladene Bilder werden in einem 48 Stunden Turnus analysiert und bekommen einen passenden Alternativtext, falls Sie keinen eigenen angelegt haben.
In Österreich gibt es keine genaue Zahl, wie viele Menschen auf barrierefreie Websites angewiesen sind, aber es gibt einige Daten und Schätzungen, die eine Vorstellung davon geben können:
Menschen mit Behinderungen:
Rund 18,4 % der österreichischen Bevölkerung haben eine anerkannte Behinderung. Das sind etwa 1,6 Millionen Menschen, die möglicherweise Unterstützung oder barrierefreie Angebote im digitalen Raum benötigen, z. B. durch verbesserte Zugänglichkeit für Seh-, Hör-, kognitive oder motorische Beeinträchtigungen.
Senior*innen:
Ältere Menschen profitieren ebenfalls stark von barrierefreien Websites. In Österreich sind etwa 19 % der Bevölkerung über 65 Jahre alt, was rund 1,7 Millionen Menschen entspricht. Alter kann häufig zu Einschränkungen führen, die den Zugang zu digitalen Inhalten erschweren.